Mitteilung der Technischen Kommission (12/2008)
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Das äußere Erscheinungsbild soll möglichst original sein. Einschränkungen ergeben sich aus Auflagen des Anhang K (z.B. Überrollbügel). Es gibt erstaunlich viel Leute , die noch genau wissen wie ein FV seinerzeit aussah und dass es beispielsweise zu keiner Zeit Flügel an 1300ern gegeben hat. (Anmerkung: Flügel sind aerodynamische Abtriebskörper, die zusätzlich an der Karosserie angebracht sind, hochgezogene Abrisskanten sind Spoiler).
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Die Spurbreite sowie die Felgengröße muss dem zeitgenössischen Reglement des Baujahres entsprechen. Hier stehen klar und deutlich die zulässigen Felgendimensionen. In keinem der Reglements findet sich eine Einschränkung hinsichtlich der Einpresstiefe. Die Einschränkung ergibt sich aus der vorgeschriebenen maximalen Spurbreite (zu messen bei senkrecht stehenden Rädern, d. h. Sturz 0°, von Reifenprofilmitte zu Reifenprofilmitte). Die Bereifung muss den Auflagen des Sportgesetzes genügen. Die Verwendung der posthistorischen Dunlop Racing ist durch den DMSB genehmigt.
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Die Fahrzeuge sollen auch in den technischen Einzelheiten dem Reglement und in Sachen Sicherheit dem Anhang K (z.B. Befestigung der Sicherheitsgurte) entsprechen (die Reglements sind alle für Mitglieder auf unserer Website verfügbar).
Jeder Wagenbesitzer ist gebeten, das für sein Fahrzeug relevante Reglement genau zu studieren und sich zu fragen, ob sein Fahrzeug reglementskonform ist oder wie es dahin gebracht werden kann. Hochgerüstete Fahrzeuge müssten in die nächst höhere Kategorie eingestuft werden. Beispiel: Scheibenbremsen an der Vorderachse führt zur Einstufung in die 2-Vergaser Klasse. 1600 ccm am 1300er führt zur Einstufung in die Super Vau. (Anmerkung: es empfiehlt sich, die Reglements immer zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und bei der technischen Abnahme greifbar zu haben, da nur wenige Abnahmekommisare die Formel-Vau-Details kennen.)
Zum manchmal strittigen Thema Aerodynamik/Flügel/Spoiler folgende Anmerkung aus der Tecnischen Kommission: Laut Definition sind Flügel zusätzlich angebrachte, nicht zur Karosserie gehörende Abtriebshilfen. Alle anderen „Luftleiteinrichtungen“ sind bestenfalls als Spoiler anzusehen und wenn vom Hersteller so angefertigt auch nicht zu beanstanden. Als Beispiele: die umlaufende Lippe vorne beim Kaimann Einvergaser, "Hammerhaischnauzen", hochgezogene Heckverkleidungen bei vielen Zweivergasern, die in die Karosserie integrierten „Flügelstummel“ bei Frank O´s Maco. Daher sollte die Karosserieform belegbar sein, entweder durch alte Wagenpässe oder ggf. auch alte Fotos, Magazine, o. ä..
"Flügel" sind insofern nur bei Super Vaus ab Bj. 1975 zulässig und sonst nirgends - Punkt!









